Bundesgerichtshof, hier.
"Die Information muss so erteilt werden, dass der Verbraucher sie zur Kenntnis nehmen kann. Ein Hinweis auf der Geschäftskundenseite des Internetportals reicht hierfür nicht aus."
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Antitrust Digest, here (remember that Ascola 2020 presentation?).
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EC, here . More, from #NatashaTheGreat here .
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Heise, hier and here .
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S. Yakovleva, here .
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Justiz Bayern, hier.
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The right to data portability in the GDPR: Towards user-centric interoperability of digital servicesI. Sanchez et al., here.