Bundesgerichtshof, hier.
"Die Information muss so erteilt werden, dass der Verbraucher sie zur Kenntnis nehmen kann. Ein Hinweis auf der Geschäftskundenseite des Internetportals reicht hierfür nicht aus."
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FranceInter, ici (30:52).
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Monopolkommission, hier .
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V. Robertson, here .
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HelloQuitteX, ici .
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Here (Meta, Google etc. as members).
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O. Borgogno, A. Perrazzelli, here .