Wednesday, February 27, 2008

2004 EU Microsoft Decision: Third set of fines (€ 899 million) against Microsoft for non-compliance

Decision adopted under Article 24(2) of Regulation 1/2003.
According to the EU Commission, Microsoft charged unreasonable prices for access to interface documentation for work group servers during a period starting on 21 June 2006 to 21 October 2007. As from 22 October 2007 Microsoft changed its previous conditions, providing for a licence giving access to the interoperability information for a flat fee of €10 000 and an optional worldwide patent licence for a reduced royalty of 0.4 % of licensees’ product revenues. See also Commission MEMO/08/125 and the transcript (on Groklaw) of Neelie Kroes Statement.

SUBITO Dokumentenlieferdienst: Neue Bedingungen

Nach einem Heise Bericht vom 24.02.2008:
- der Endkunde kann das per E-Mail-Lieferung gekaufte Dokument "ansehen und zweimal ausdrucken";
- spätestens einen Monat nach dem Datum der Lieferung läuft das elektronische Dokument zudem unwiderruflich ab "und ist nicht mehr zugänglich";
- jede Seite des Ausdrucks wird mit einem Wasserzeichen versehen;
- Subito explizit angeschlossene Lieferbibliotheken dürfen Kopien nur noch über den Dienst ausliefern, und nicht mehr etwa über andere übliche Leihverkehrsordnungen;
- Preise für den elektronischen Versand wurden auf mindestens 7,75 Euro angehoben;
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Subito führt bei den PDF-Kopien auf Lizenzbasis im Gegensatz zu den auf minimal 6,50 Euro festgesetzten Fax- oder Postlieferungen keine Kopiervergütung mehr an die VG Wort ab;
- Subito und die Lieferbibliotheken sollen innerhalb von 18 Monaten die Möglichkeiten schaffen, binnen Jahresfrist höchstens zehn Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift pro Institution (oder auch Kundenbibliothek, Campus) zu versenden. Über die betroffenen Journale soll ein Ausschuss von Subito und den Verlagen entscheiden.
Armin Talke, Mitglied der DBV-Rechtskommission, hat inzwischen ein ausführliches Paper zu Auslegungsschwierigkeiten beim Kopienversand (§ 53a UrhG) veröffentlicht.