Nach einem Heise Bericht vom 24.02.2008:
- der Endkunde kann das per E-Mail-Lieferung gekaufte Dokument "ansehen und zweimal ausdrucken";
- spätestens einen Monat nach dem Datum der Lieferung läuft das elektronische Dokument zudem unwiderruflich ab "und ist nicht mehr zugänglich";
- jede Seite des Ausdrucks wird mit einem Wasserzeichen versehen;
- Subito explizit angeschlossene Lieferbibliotheken dürfen Kopien nur noch über den Dienst ausliefern, und nicht mehr etwa über andere übliche Leihverkehrsordnungen;
- Preise für den elektronischen Versand wurden auf mindestens 7,75 Euro angehoben;
- Subito führt bei den PDF-Kopien auf Lizenzbasis im Gegensatz zu den auf minimal 6,50 Euro festgesetzten Fax- oder Postlieferungen keine Kopiervergütung mehr an die VG Wort ab;
- Subito und die Lieferbibliotheken sollen innerhalb von 18 Monaten die Möglichkeiten schaffen, binnen Jahresfrist höchstens zehn Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift pro Institution (oder auch Kundenbibliothek, Campus) zu versenden. Über die betroffenen Journale soll ein Ausschuss von Subito und den Verlagen entscheiden.
Armin Talke, Mitglied der DBV-Rechtskommission, hat inzwischen ein ausführliches Paper zu Auslegungsschwierigkeiten beim Kopienversand (§ 53a UrhG) veröffentlicht.
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Panel, Programme here , Video here .
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LG Frankfurt am Main, 2-06 O 172/09 (verkündet am 13.05.2009). Lesenswertes aus der Begründung (meine Hervorhebungen): "Vorstellbare ...
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VentureBeat, here .
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IPOS, here . Circular 3/18 here .
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FTC Hearings, Video here .
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