Bundeskartellamt, hier.
("Anlass für das Verfahren war die Überprüfung einer Bestpreisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Lieferando gegenüber Restaurants. Dieser zufolge müssen die auf Lieferando geforderten Preise den Preisen in den eigenen Vertriebskanälen der Restaurants entsprechen")