Bundeskartellamt, hier.
"Die gemeinsame Vereinbarung der Sparkassen darüber, die Basisversion des App-Kontos kostenlos anzubieten, könnte eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellen...Im Rahmen seines Aufgreifermessens hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen die teilnehmenden Sparkassen einzuleiten. Das gemeinsame Vorgehen der Sparkassen erscheint in diesem Fall gerechtfertigt, da so insbesondere auch kleinere Institute die Möglichkeit haben, über die App Neukunden zu gewinnen. Darüber hinaus erscheint es in dem derzeitigen Marktumfeld unumgänglich, die Basisversion eines App-Kontos kostenfrei anzubieten, so dass die Vereinbarung – wenn überhaupt – den Wettbewerb nur geringfügig beschränkt."
"Die gemeinsame Vereinbarung der Sparkassen darüber, die Basisversion des App-Kontos kostenlos anzubieten, könnte eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellen...Im Rahmen seines Aufgreifermessens hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen die teilnehmenden Sparkassen einzuleiten. Das gemeinsame Vorgehen der Sparkassen erscheint in diesem Fall gerechtfertigt, da so insbesondere auch kleinere Institute die Möglichkeit haben, über die App Neukunden zu gewinnen. Darüber hinaus erscheint es in dem derzeitigen Marktumfeld unumgänglich, die Basisversion eines App-Kontos kostenfrei anzubieten, so dass die Vereinbarung – wenn überhaupt – den Wettbewerb nur geringfügig beschränkt."