Wednesday, September 09, 2015

Beschluss zum Streit um das Leistungsschutzrecht

Bundeskartellamt, hier.

"Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen"