Tuesday, April 08, 2008
Bundeskartellamt: Abwägungsklausel in der Fusionskontrolle angewendet
Laut einer Pressemitteilung der deutschen Wettbewerbsbehörde überwiegen bei der Übernahme von sieben Tochtergesellschaften der Orion Cable durch KDG die Vorteile für den Wettbewerb die Nachteile. Im Übrigen konnten die Zusammenschlussbeteiligten nachweisen, dass aufgrund des Zusammenschlusses Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für Breitbandanschlüsse (DSL) und für schmalbandige Anschlüsse eintreten werden.
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