Der Deutsche Bundestag hat am 15.11.2007 das „Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels“ (s. den Gesetzesentwurf) verabschiedet. Der neu geschaffene § 29 GWB, der allerdings bis 2012 befristet ist, soll es den Kartellbehörden erleichtern, Preise von Elektrizität und Gas zu untersagen, welche die Kosten unangemessen überschreiten oder erheblich höher sind als die Preise von Vergleichsunternehmen.
S. hinzu das kritische Sondergutachten der Monopolkommission.
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