Das Aktionsbündnis hält die jüngste Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort für eine Gefährdung der Interessen von Bildung und Wissenschaft an einem in Sinne von Open Access freizügigen Zugriff zur wissenschaftlichen Literatur. Allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird daher empfohlen , jene Änderung nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen. "Wahrnehmungsberechtigte" haben nämlich die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; "Bezugsberechtigte" müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären.
Bemerkenswert ist auch die dabei angekündigte Absicht des Aktionsbündnisses, zu versuchen, "mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen"
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Ofcom.org.uk, here .
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LG Frankfurt am Main, 2-06 O 172/09 (verkündet am 13.05.2009). Lesenswertes aus der Begründung (meine Hervorhebungen): "Vorstellbare ...
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Panel, Programme here , Video here .
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D. Crane, here .
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VentureBeat, here .
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J. Murphy, OECD ROUNDTABLE ON PROMOTING COMPLIANCE WITH COMPETITION LAW, here .
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Globalbankingandfinance, here .
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V. Falce, M. Granieri, here .