Wednesday, September 09, 2015

Beschluss zum Streit um das Leistungsschutzrecht

Bundeskartellamt, hier.

"Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen"

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