Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 14.05.2008 entschieden, dass die Schadenersatzklage einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts (Cartel Damage Claims - CDC) wegen Kartellrechtsverstößen zulässig ist. Die Klägerin hatte sich sich von 36 zementbeziehenden Unternehmen Schadensersatzansprüche abtreten lassen. Nach Meinung des Gerichts habe die Klägerin die Berechnungsgrundlagen dargelegt und den Mindestschaden ausreichend beziffert. Hinzu kommt, dass das OLG für eine Revision vor dem Bundesgerichtshof keinen Anlass sieht. Daher wird nun das Landgericht über die Begründetheit der Klage entscheiden können.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes hatten jegliche Zementhersteller in den Jahren 1993 bis 2002 Preise, Betriebswege und Absatzquoten abgesprochen und Zementimporten verhindert.
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