Thursday, June 18, 2009

Google - University of Michigan

Description of the Google-Michigan amended terms released by the Library Association (ALA), the Association of Research Libraries (ARL), and the Association of College and Research Libraries (ACRL)

Monday, June 15, 2009

Microsoft and the browser choice

Microsoft's has announced the (apparent?) separation of Internet Explorer (IE) from Windows. According to the Commission, other solutions would have been more suitable, such as allowing "consumers to choose from different web browsers presented to them through a 'ballot screen' in Windows"

Friday, June 12, 2009

Financial Regulation and the Current Crisis

"A Guide for the Antitrust Community" by Lawrence J. White.

Universities and copyright law in Italy: The point of view of a collecting society

Socalled "Guidelines" (Linee guida sulla gestione dei diritti d'autore nelle università) by the AIDRO (Associazione Italiana per I Diritti di Riproduzione delle Opere dell'ingegno - a Reproduction Rights Organisation - RRO). Comments can be sent to segreteria@aidro.org, but it is still unclear whether they will be published on the AIDRO's website.

Thursday, June 11, 2009

Loi favorisant la diffusion et la protection de la création sur internet

Décision du Conseil Constitutionnel n° 2009-580 DC du 10 juin 2009.

LG Frankfurt am Main: Elektronische Leseplätze in Bibliotheken (§ 52b UrhG)

LG Frankfurt am Main, 2-06 O 172/09 (verkündet am 13.05.2009).
Lesenswertes aus der Begründung (meine Hervorhebungen):
"Vorstellbare tatsächlich effektive Kontrollen, die zuvor eine detaillierte Darlegung und Prüfung des Zwecks der Nutzung voraussetzen würden, erweisen sich erkennbar als unverhältnismäßig
und stehen der Intention der Regelung des § 52b UrhG entgegen. Die intendierte Nutzungspraxis würde auf diesem Wege vollständig ausgehöhlt".
"Nach Auffassung der Kammer wird die Anwendung des § 52b UrhG nicht bereits durch das
Vorliegen eines Vertragsangebots ausgeschlossen, wie dies die Antragstellerin
meint"
"Die Kammer verkennt nicht, dass durch die
vorstehende Auslegung den öffentlichen Bibliotheken eine sehr komfortabel
ausgestaltete Verhandlungsposition im Rahmen von Verhandlungen mit Verlagen
zugesprochen wird. Dies gebietet jedoch kein abweichendes Auslegungsergebnis,
insbesondere liegt kein Verstoß gegen den sog. Drei-Stufen-Test vor. Der Verlag
wird nicht unangemessen benachteiligt, insbesondere sind auch die öffentlichen
Bibliotheken im vorliegenden Fall gehalten, eine entsprechende Vergütung für die
gesetzliche Lizenz zu erstatten. Diese wird über die VG-Wort ausgehandelt und abgerechnet.
Auch stellt sich der hier in Streit stehende Eingriff im Verhältnis zu den
bereits seit Jahrzehnten geltenden Eingriffen gemäß § 53 Abs. 2 UrhG nicht als wesentlich
intensiver dar. Insbesondere die von Antragstellerseite aufgeführten Umsatzeinbußen
und Beeinträchtigungen des Verlagsangebots liegen nicht nahe und
waren bereits Gegenstand intensiver Diskussionen, welche das
Gesetzgebungsverfahren begleitet haben"
"Auch die beanstandete Digitalisierung der Werke ist von § 52b UrhG gedeckt.
Nach überwiegender Auffassung in der Literatur begründet § 52b UrhG eine Annex-
Berechtigung zur Vervielfältigung des Werkes. Um die Zugänglichmachung zu
ermöglichen, müssen die privilegierten Einrichtungen in aller Regel zunächst jedoch
ein dazu erforderliches digitales Vervielfältigungsstück herstellen. Ansonsten liefe die
fragliche Bestimmung weitgehend leer".
"Die Antragstellerin kann von der
Antragsgegnerin gem. § 97 I UrhG verlangen, es Nutzern nicht zu ermöglichen,
digitale Versionen der Werke, die im Verlag der Antragstellerin veröffentlicht sind, an
elektronischen Arbeitsplätzen auf USB-Sticks oder andere Träger für digitalisierte
Werke zu vervielfältigen bzw. diese Vervielfältigungen aus den Räumen der
Bibliothek mitzunehmen. Dagegen war das gegen die Möglichkeit eines Ausdrucks
der digitalisierten Werke gerichtete Unterlassungsbegehren zurückzuweisen".
"Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der geschaffene § 52b UrhG eine Nutzung
ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar ist (BT-DS 16/1828, S. 26). Da
das Angebot hier im Wesentlichen auf wissenschaftliche Arbeit mit Texten gerichtet
ist, umfasst dies auch die Möglichkeit eines Ausdrucks. Eine sinnvolle Arbeit mit
längeren Texten setzt regelmäßig die Möglichkeit voraus, in etwaigen Kopien
zentrale Passagen des Textes zu markieren und diese in Auszügen auch aus der
Bibliothek zum weitergehenden Studium an anderen Ort mitzunehmen. Ließe das
Gesetz eine derartige Möglichkeit nicht zu, wäre das geschaffene Angebot einem
analogen Angebot nicht vergleichbar, sondern beschränkte sich wohl für die
überwiegende Anzahl der wissenschaftlichen Nutzer im Wesentlichen auf die
Möglichkeit einer Überprüfung von Zitaten....Das Gesetz
rechtfertigt in jedem Falle keine vollständige Kopie des Werkes, sondern lediglich
eine teilweise Ablichtung einzelner Passagen. Vor diesem Hintergrund erweisen sich
die besorgten Unterschiede nicht als derart intensiv. Sie sind vielmehr Folge und
auch Zweck der geschaffenen Neuregelung, welche einer Förderung der
Medienkompetenz der Bevölkerung dienen soll....Nach
dem eindeutigen Wortlaut des § 52b UrhG muss sich das Angebot auf eine Nutzung
in den Räumen der Bibliothek beschränken. Ließe man die Speicherung und
Mitnahme der Digitalisate selbst zu, würde – anders als bei der Mitnahme eines
Ausdrucks – eine Nutzung des geschaffenen Angebots auch außerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ermöglicht. Dies ist durch die geschaffene Regelung
nicht mehr gedeckt".

Follow-on Drug Competition

Report by the FTC.

Tuesday, June 09, 2009

AAI's Paper on Competition Issues in the Market for Natural Gas

The Potential Cartelization of Natural Gas: Challenges for Energy and Antitrust Policy, by Diana L. Moss

European Court of Justice on concerted practices

Judgment on "single meeting" and the presumption of a causal connection between the concerted practice and the market conduct of the participating undertakings. See the Court's press release and the actual ruling.

BGH über die Zulässigkeit des kartellrechtlichen «Zwangslizenzeinwandes»

Entscheidung vom 6.5.2009, KZR 39/06

ICN Conference in Zurich

Some results (Executive Summary).

Resale price maintenance sanctioned in Switzerland

In Switzerland this is the first decision in which sanctions have been imposed for resale price maintenance (RPM) (s. press release).

VG Wort, Google Settlement und das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".

Das Aktionsbündnis hält die jüngste Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort für eine Gefährdung der Interessen von Bildung und Wissenschaft an einem in Sinne von Open Access freizügigen Zugriff zur wissenschaftlichen Literatur. Allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird daher empfohlen , jene Änderung nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen. "Wahrnehmungsberechtigte" haben nämlich die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; "Bezugsberechtigte" müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären.
Bemerkenswert ist auch die dabei angekündigte Absicht des Aktionsbündnisses, zu versuchen, "
mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen"

Saturday, June 06, 2009

Microsoft: Competition Investigation in Russia

Microsoft's practices (refusal to deal and price discrimination as possible abuses of dominant position) formally under scrutiny in Russia (s. also the original version of the press release).

Thursday, May 28, 2009

Korean Intel Decision: Summary of Translation

Highlights of the 2008 Decision by the American Antitrust Institute Research Fellow Byung-Geon Fee.

Tuesday, May 26, 2009

Transport public terrestre de voyageurs en France

Par sa Décision n° 09-SOA-01 du 18 mai 2009 la nouvelle Autorité de la concurrence se saisit d'office pour avis, afin d’examiner des questions rélatives à la concurrence dans le secteur des transports publics terrestres de voyageurs.

Google -Settlement und digitale Nutzungen von vergriffenen Werken

VG Wort nach der Änderungen ihres Wahrnehmungsvertrags:
- zieht die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke ein;
- zieht aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurück;
- kann digitale Nutzungen von vergriffenen Werken lizenzieren, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind (Google aber auch Träger von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten kämen als Lizenznehmer in Betracht);
- kann digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet lizenzieren
.

Thursday, May 14, 2009

Intel: Abuse of Dominant Position

According to the Commission, competition and innovation have been undermined on the x86 CPU market. In particular, Intel allegedly gave secret loyalty or fidelity rebates to spur the sale of its x86 central processing units (CPUs). Moreover Intel, according to the EU Commission's findings, made direct payments to computer manufacturers on the condition that they halted or delayed the launch of products containing competitors’ x86 CPUs.
See also a working paper prepared by the AAI comparing the European Intel Case with the U.S. Microsoft Cases.

Tuesday, May 12, 2009

Thursday, April 30, 2009

UK Merger Guidelines

Draft joint guidelines have been issued by the Competition Commission (CC) and the Office of Fair Trading (OFT).

Wednesday, January 28, 2009

IP at the WTO

WTO's panel report on US-China dispute over intellectual property rights: Do we need new international measures to enforce IP rights?

Tuesday, January 13, 2009