Friday, March 18, 2011

Geldbußen in Höhe von 38 Mio. € gegen drei Hersteller von Konsumgütern wegen des unzulässigen Austauschs über wettbewerbsrelevante Informationen

Aus der Pressemeldung des Bundeskartellamtes:" Die Kenntnis über die zu erwartenden Forderungen des Einzelhandels sowie die Reaktionen der maßgeblichen Wettbewerber auf diese Forderungen, konnten das eigene Marktverhalten ebenso entscheidend beeinflussen, wie die Information über beabsichtigte Preiserhöhungen der Konkurrenz. Informationen dieser Art werden von den Unternehmen normalerweise hoch vertraulich behandelt".